Zum 3. April 2022 werden die Regelungen und Beschränkungen zur Eindämmung der Coronapandemie weitestgehend aufgehoben. Was bedeutet das konkret für den Betrieb in unserer Praxis?
3G-Regelung entfällt
Die Erbringung eines Nachweises über eine Imfung gegen das das SARS-CoV-2 Virus, über den Genesenenstatus oder ein Negativ-Test auf SARS-CoV-2 ist nicht mehr notwendig.
Maskenpflicht
Beim Betreten unserer Praxis bleibt das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht, da wir als medizinische Einrichtung nach wie vor erhöhten Anforderungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie unterliegen. Ausgenommen hiervon sind unsere Mitarbeiterinnen, die aus arbeitsschutztechnischen Gründen lediglich eine einfache medizinische Maske tragen müssen.
Umfassende und weitergehende Informationen finden Sie → auf den Seiten der Deutschen Bundesregierung.