Das sächsische Kabinett hat eine neue Corona-Notfallverordnung beschlossen, die ab dem 14. Januar gilt. Hier geben wir Ihnen eine knappen Überblick, wie sich diese Regeln bei uns in der Praxis auswirken.
Grundsätzlich freuen wir uns, dass mit dem neuen Regelkatalog eine Lockerung der Maßnahmen einhergeht. Somit können wir beispielsweise wieder Privatleistungen, also Leistungen, die nicht auf Basis einer ärztlichen Verordnung erbracht werden, anbieten. Unverändert bleibt die Tatsache, dass unsere Patienten für eine Behandlung grundsätzlich geimpft, genesen und/oder negativ getestet sein müssen, wobei der Genesenenstatus nicht älter als 3 Monate, der Test nicht älter als 24h sein darf.
Eine kurze Übersicht:
3G (entweder geimpft, getestet oder genesen)
- Behandlung nach medizinischer Verordnung (Rezeptbehandlungen)
- Rehasport und Funktionstraining
2G (entweder geimpft oder genesen)
- Privat-/Wellnessbehandlung 2G
2G+ (entweder geimpft oder genesen, zusätzlicher Negativtest oder Boosterimpfung erforderlich)
- Betriebliche Gesundheitsmaßnahmen
- Rückenschule/Präventionsbehandlungen
Maskenpflicht
Bitte beachten Sie, dass in unserer Praxis eine FFP2-Maskenpflicht herrscht. Lediglich unser Personal darf aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen einfache medizinische Masken tragen.
Für uns alle stellt die Situation nach wie vor eine große Herausforderung dar. Auch, wenn die Ausgestaltung der Regelungen im Einzelnen auch für uns nicht immer ganz nachvollziehbar ist – als Physiotherapie sind wir gezwungen, die Maßnahmen unbedingt so umzusetzen, wie der Gesetzgeber das vorsieht. Wir bitten also um Ihr Verständnis und sehen gemeinsam mit Ihnen besseren, sorgloseren Zeiten entgegen!