Neue Corona-Notfallverordnung

Neue Corona-Notfallverordnung

Neue Corona-Notfallverordnung 1220 407 Physiotherapie Fraureuth

Angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen im Freistaat Sachsen hat das sächsische Kabinett im Rahmen einer Sondersitzung am 19. November 2021 eine Notfallverordnung beschlossen. Sie sieht verschärfende Maßnahmen insbesondere für Ungeimpfte vor, um die 4. Welle der Coronapandemie einzudämmen. Die Verordnung tritt am 22. November 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 12. Dezember 2021.

Im Folgenden teilen wir Ihnen mit, welche Auswirkungen diese Konkret auf Sie als Patient*innen in unserer Praxis hat:

Medizinische Verordnung erforderlich

Das bedeutet, dass wir für den Zeitraum der Gültigkeit der Notfallverordnung keinerlei Privatleistungen erbringen dürfen. Wir können also vorerst nur noch Patienten behandeln, die ein ärztliches Rezept für eine Behandlung vorlegen.

Generell gilt 3G

Das bedeutet, dass wir nur noch Patienten Zugang zur Praxis gewähren dürfen, die entweder geimpft, negativ getestet oder genesen sind, wobei der Genesenenstatus nicht älter als 6 Monate sein darf. Eine Testung kann auch bei uns in der Praxis stattfinden. Hierzu ist ggf. selbst ein Test mitzubringen, der dann hier unter Aufsicht unseres Personals durchgeführt werden kann.

Sportgruppen: 2G

An den Gruppentrainingsveranstaltungen für Reha-Sport und Funktionstraining teilnehmende Patienten müssen entweder geimpft oder genesen sein. Der jeweilige Nachweis ist bei uns vorzulegen – wir dokumentieren den jeweiligen Status, Sie müssen also nicht zu jeder Veranstaltung einen Nachweis erbringen.

Sonstiges

Alle Patienten, die unsere Praxis betreten, müssen die bekannten Hygienemaßnahmen einhalten, eine Desinfektion der Hände ist obligatorisch. Desinektionsmittel usw. stellen wir Ihnen natürlich zur Verfügung.

Zudem muss jeder Patient, egal für welche Behandlung, ein eigenes Handtuch (Duschhandtuch-Größe) mitbringen.

Für uns alle stellt die sich leider wieder zuspitzende Situation eine große Herausforderung dar. Als Physiotherapie sind wir gezwungen, die Maßnahmen unbedingt so umzusetzen, wie der Gesetzgeber das vorsieht. Wir bitten um Ihr Verständnis und sehen gemeinsam mit Ihnen besseren, sorgloseren Zeiten entgegen!

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