Unser Hygienekonzept

Unser Hygienekonzept

Unser Hygienekonzept 1220 407 Physiotherapie Fraureuth

Auch in Zeiten der Pandemie ist für uns höchste Priorität, dass Sie sich bei uns und in unseren Räumlichkeiten wohl und sicher fühlen. Daher möchten wir Ihnen hier Einblick geben, welche Maßnahmen wir treffen, um einen der aktuellen Corona-Lage entsprechenden Betrieb unserer Praxis sicherzustellen. Dies ist unser Hygienekonzept, das wir konsequent umsetzen:

Hygieneplan SARS-CoV 2 & Arbeitsschutzstandards

Ansprechpartnerin: Luisa Draeger

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiterinnen vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5m zwischen Personen sicher
  • In Fällen, in denen ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, stellen wir medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (medizinische OP-Masken und/oder FFP2-Masken) zur Verfügung
  • Personen mit Erkältungssymptomen/Atemwegs-Erkrankungssymptomen (insofern nicht ärztlich abgeklärt) erhalten keinen Zutritt zu unserer Praxis
  • Hinweisschilder zur 3G-Regelung sind so angebracht, dass sie vor Betreten der Praxis zu lesen sind

1. Maßnahmen zur Einhaltung des 1,5m Mindestabstand

  • Unterweisung der Mitarbeiterinnen über die Abstandsregelung
  • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
  • So weit wie möglich auf aktive Therapie zurückgreifen, bei der der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann
  • Bei direkter Behandlung am Patienten sind Nasen-Mund-Schutz für Therapeutin und Patient*in zwingend erforderlich
  • Einführung von Schichtbetrieb, um erhöhtes Patienten- und Mitarbeiteraufkommen zu vermeiden
  • Verlegung der Pausen, nur 1 Therapeut im Pausenraum anwesend
  • Reduzierung der Sitzgelegenheiten im Empfangsbereich, Einhaltung von 1,5m Mindestabstand

2. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) und persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • MNS ist in der gesamten Praxis zu tragen
  • Sicherstellung, dass Mitarbeiterinnen und Patienten MNS tragen
  • Hinweisschilder am Praxiseingang
  • Bereitstellung von ausreichend medizinischen Masken/FFP 2 Masken durch Arbeitgeber
  • Bereitstellung von PSA in besonders gefährdeten Bereichen
  • Schulung von Personal zur korrekten Anwendung von MNS
  • Aufenthaltsverbot, für Personen, die ohne entsprechendes Attest keinen medizinischem MNS tragen

3. Handlungsanweisung für Verdachtsfälle

  • Aufforderung von Beschäftigten und Patienten bei entsprechenden Symptomen die Praxis nicht zu betreten
  • Aufforderung der betroffenen Personen, sich umgehend bei ihrem jeweils behandelnden Arzt oder beim Gesundheitsamt zu melden
  • Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Kontaktpersonen zu ermitteln und zu informieren
  • Betretungsverbot für Personen mit nachweislicher SARS-CoV2-Infektion, oder mindestens 1 SARS-CoV2-Symptom (allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber, Durchfall, Erbrechen, Geruchs-oder Geschmacksstörungen, nicht nur gelegentliches Husten)

4. Hygieneplan

  • Bereitstellung von Spendern mit Händedesinfektion im Empfangsbereich, Behandlungsräumen und Sanitärbereichen sowie im Sportraum
  • Unterweisung der Mitarbeiterinnen/Patient*innen zu Handhygiene
  • Bereitstellung von Einweghandschuhen in den Behandlungsräumen
  • Bereitstellung von handschonender Flüssigseife
  • Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung
  • Aufforderung der Patient*innen zur Händedesinfektion vor Betreten der Behandlungszimmer oder des Sportraums sowie nach der Behandlung
  • Regelmäßiges intensives Lüften der Behandlungsräume
  • Regelmäßige Desinfektion und Reinigung von Liegen, Stühlen, Türklinken und Kleingeräten/Sportmatten nach der Nutzung

5. Sonstiges

  • Tägliche Testung ungeimpfter Mitarbeiterinnen mit Antigentest durch geschultes Personal
  • Mind. 2x wöchentlich Testung von geimpften Mitarbeiterinnen durch geschultes Personal
  • Dokumentation der täglichen Testung
  • Überwachung der Einhaltung der 3G-Regelung durch Patienten mit medizinischer Verordnung
  • Kontrolle und Dokumentation von Impf-, Test-, Genesenennachweisen
  • Einhaltung und Kontrolle der 2G-Regelung im Rahmen von Rehasport und Funktionstraining
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